Im Einklang mit ihren Werten Respekt, Verantwortung, Stabilität, Mut and Innovation ist die KKCG-Gruppe fest entschlossen, ethisch korrekt und gesetzeskonform zu handeln. Diese nicht verhandelbare Verpflichtung, die von unserer Führungsspitze mit Unterstützung unseres Gründers und Vorstandsvorsitzenden eingegangen wurde, gilt für alle KKCG-Unternehmen und -Mitarbeiter weltweit. Zur Unterstützung dieser Verpflichtung hat KKCG ein Compliance-Programm ins Leben gerufen, um sicherzustellen, dass die Gruppe alle geltenden Gesetze und ihre eigenen ethischen Standards einhält. KKCG verfügt über eine Reihe von Richtlinien zur Bekämpfung von Bestechung und Geldwäsche, fairem Wettbewerb und anderen Compliance-Themen.
Bekämpfung von Bestechung und Korruption
KKCG ist der Ansicht, dass Bestechung öffentliche Institutionen untergräbt, Märkte verzerrt und der Gesellschaft schadet. Aus diesem Grund verbietet die KKCG-Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption die Gewährung von Bestechungen, die Annahme von Bestechungen, das Vorschlagen, Einfordern, Anbieten, Vermitteln oder Abwickeln von Bestechungen sowie die Nutzung anderer Personen für die Durchführung der oben genannten Handlungen. In diesem Zusammenhang gilt als eine Bestechung alles, was jemandem als Anreiz oder Belohnung für die unzulässige Ausübung eines Amtes oder einer Tätigkeit gewährt wird.
KKCG ist aktiv bemüht, Bestechung aus ihren Geschäftsaktivitäten auszuschließen. KKCG schult ihre Mitarbeiter darin, Bestechung zu erkennen und zu verhindern, wählt Geschäftspartner aus, die ihr Engagement gegen Bestechung teilen, spendet nur dann an politische Organisationen, wenn dies gesetzeskonform und angemessen ist, und nutzt ihre Aktivitäten im Bereich der sozialen Verantwortung nicht, um kommerzielle Ziele zu verfolgen. KKCG ermutigt dazu, Bedenken zu äußern (s. u. „Fragen, Bedenken und Hinweisgebersystem“), und reagiert umgehend auf Bedenken, sobald sie geäußert werden. Eine gekürzte Version unserer Antikorruptions- und Bestechungsrichtlinie ist hier, abrufbar.
Fragen, Bedenken und Hinweisgebersystem
KKCG-Mitarbeiter und -Geschäftspartner können sich bei Fragen zu Ethik- und Compliance-Themen an die Compliance-Abteilung von KKCG wenden, die unter [email protected] erreichbar ist.
Das Hinweisgebersystem der KKCG-Gruppe und das interne Hinweisgebersystem der KKCG Services a.s.
Die KKCG-Gruppe ermutigt die Mitarbeiter ihrer Konzerngesellschaften, einschließlich der KKCG Services a.s., Geschäftspartner und die Mitglieder aller Gemeinschaften, in denen sie tätig ist, aktiv dazu, das von der KKCG Services a.s. im Einklang mit Gesetz Nr. 171/2023 Coll. über den Schutz von Hinweisgebern (sog. „Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern“) eingerichtete interne Hinweisgebersystem zu nutzen, um Bedenken über potenziell unethisches oder illegales Verhalten bei den Geschäftstätigkeiten der einzelnen Gesellschaften der KKCG-Gruppe zu melden.
Meldeoptionen Bedenken können intern oder extern an Vertreter der bevollmächtigten Rechtsanwaltskanzlei Integra advokáti s.r.o. übermittelt werden, und zwar:
Benannte Personen, die für die Nachverfolgung der Meldung zuständig sind
a) Tomáš Porupka, Partner, T: +420 775 876 016, E: [email protected]
b) Marcela Hampelová, Junior Associate, T: +420 775 876 874, E: [email protected]
Was Sie nach Übermittlung der Meldung erwartet
Die benannte Person stellt der meldenden Person innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung eine Empfangsbestätigung aus. Innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Meldung wird die meldende Person über die Bewertung des Hinweises und die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen informiert. Bei komplexen Meldungen, die einen hohen Zeitaufwand für die Untersuchung erfordern, kann die Frist auf insgesamt 60 Tage verdoppelt werden.
Schutz des Hinweisgebers
Der Hinweisgeber ist nach dem Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt und seine Identität bleibt nur der mit der Untersuchung des Falles beauftragten Person bekannt.
Zusätzlich zum Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern nehmen die KKCG und die KKCG a.s. auch Meldungen entgegen, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern fallen, einschließlich anonymer Meldungen. Die Einreichung von Meldungen durch Hinweisgeber muss in gutem Glauben und auf der Grundlage glaubwürdiger Fakten und sachlicher Beweise erfolgen. Es dürfen nicht absichtlich falsche Informationen über das interne Hinweisgebersystem eingereicht werden. Eine solche unbegründete Meldung steht nicht unter dem Schutz des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern und kann a) Disziplinarmaßnahmen seitens des Arbeitgebers oder b) eine mögliche Geldstrafe von/bis zu 50.000 CZK in einem Verwaltungsverfahren wegen Begehung einer Straftat nach sich ziehen.
Meldung an das Justizministerium
Eine Meldung über ein rechtswidriges Verhalten kann auch über das Meldesystem des Justizministeriums der Tschechischen Republik eingereicht werden, das auf der folgenden Website zu finden ist: justice.cz/oznameni